Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nach §12 Abs. 3 UStG!
Sparen Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Solaranlagen!
Ab dem 1. Januar 2023 sind viele unserer Produkte von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Balkonkraftwerke und mehr.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:
Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
✅ Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden
✅ Bruttoleistung der Anlage bis zu 30 kW
So funktioniert es:
- Kaufen Sie Ihr gewünschtes Produkt.
- Nach dem Kauf erhalten Sie ein Formular zur Steuerbefreiung per E-Mail.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an uns zurück.
- Sobald wir das Formular erhalten haben, setzen wir die Mehrwertsteuer auf 0 % und versenden Ihre Bestellung.