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Voraussetzungen für Steuererleichterung?
Damit die Umsatzsteuerbefreiung greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
✅ Anlagengröße: Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 30 Kilowatt (kW). Dies umfasst in der Regel alle Anlagen auf privaten Wohnhäusern sowie viele gewerbliche Installationen.
✅ Installationsort: Die Steuervergünstigung bezieht sich auf Anlagen, die auf Wohngebäuden oder in der Nähe von Wohnhäusern installiert werden. Auch auf Nebengebäuden wie Garagen kann eine förderfähige Anlage errichtet werden.
Steuerliche Vorteile
Umsatzsteuerbefreiung
Der Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen erfolgt ohne die übliche Umsatzsteuerbelastung (0 % Umsatzsteuersatz seit dem 1. Januar 2023).
Kostenersparnis
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können erheblich bei den Anschaffungskosten sparen, da keine Umsatzsteuer auf die Solarstromanlagen und Installationskosten anfällt.
Umweltfreundliche Energie
Die Förderung von Photovoltaikanlagen unterstützt den Übergang zu nachhaltiger und erneuerbarer Energie, was einen positiven Einfluss auf die Umwelt hat.
Fördermöglichkeiten für Gewerbe und Eigenheime
Für private Haushalte
Privathaushalte können durch die Installation einer Photovoltaikanlage ihre Stromkosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms machen sich Haushalte unabhängiger von steigenden Strompreisen und tragen aktiv zur Energiewende bei.
Für Gewerbebetriebe
Unternehmen können neben der Steuerbefreiung von weiteren Förderprogrammen profitieren, etwa durch günstige Kredite oder Zuschüsse für die Installation großer Anlagen. Gewerbebetriebe können so langfristig Energiekosten sparen und ihre nachhaltige Ausrichtung unterstreichen.